Gebühren Sportbootführerscheine
Eine praktische Übersicht zum Herunterladen finden Sie hier:
https://www.pabz.de/index.php/service/download?download=21:aktuelle-gebuehrenuebersicht-sbf
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen:
Binnen Theorie und Praxis | 100,23 € |
Binnen Motor + Segel in Theorie und Praxis | 124,84 € |
Binnen Motor + Segel in Theorie und Motor Praxis, wenn Segelpraxis vorhanden ist oder später gemacht wird | 110,93 € |
Binnen nur unter Segel ab 14 Jahre | 98,09 € |
Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:
Zulassung | 14,98 € |
Theorie See | 36,38 € |
Praxis See | 35,31 € |
Erteilung des Führerscheins | 24,26 € |
Summe (Gesamtprüfung) | 110,93 € |
Bei gewünschter Erteilung eines vorläufigen Führerscheins zusätzlich | 15,70 € |
Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnen und See als Kombi-Prüfung:
Zulassung | 14,98 € |
Theorie See | 36,38 € |
Theorie Binnen, nur Antriebsmaschine ohne Segeln |
29,96 € |
Praxis See | 35,31 € |
Erteilung des Führerscheins |
24,26 € |
Summe (Gesamtprüfung) | 140,89 € |
Bei gewünschter Erteilung eines vorläufigen Führerscheins zusätzlich | 15,70 € |
SBF Binnen Teilprüfungen bei vorhandenem SBF See.
Sie können auch Ihren SBF See am Prüfungstag abgeben und wir tragen beide Geltungsbereiche auf einer Karte ein.
Zulassung | 14,98 € |
Binnen Theorie, nur Antriebsmaschine ohne Segeln |
29,96 € |
Erteilung des Führerscheins | 24,26 € |
Summe (Gesamtprüfung) | 69,20 € |
Die Prüfungsgebühr setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Zulassung | 14,98 € |
Theorie Binnen (mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag) | 40,66 € |
Theorie Binnen (nur mit Antriebsmaschine) | 29,96 € |
Theorie Binnen (nur unter Segel) | 27,82 € |
Theorie See | 36,38 € |
Praxis Binnen (mit Antriebsmaschine und unter Segel am selben Tag) | 44,94 € |
Praxis Binnen (nur Antriebsmaschine) | 31,03 € |
Praxis Binnen (nur unter Segel) | 31,03 € |
Praxis See | 35,31 € |
Erteilung des Führerscheins | 24,26 € |
Vorläufiger Führerschein | 15,70 € |
Die oben genannten Gebühren schließen die Reisekosten der Prüfer ein.
Bei Wiederholungen einzelner Teile bezahlt man nur diese.
Die Zulassung und Erteilung muss nur einmal bezahlt werden.
Die kompletten Prüfungsunterlagen mit Prüfungsgebühr müssen 7 Tage vor der Prüfung bei uns in der Geschäftstelle eingegangen und die Prüfungsgebühr auf unserem Konto gutgeschrieben worden sein.
Ansonsten können Sie von der Prüfung ausgeschlossen werden.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt ihren Namen, Geburtsdatum und Prüfungsort/Prüfungsdatum an.
Ansonsten kann die Gebühr nicht zugeordnet werden und Sie müssen am Prüfungstag evtl., bis zur Klärung, die Gebühr nochmal bezahlen.
Die Bankverbindung lautet:
Kontoinhaber: | Frank Beestermöller |
Institut: | Commerzbank AG |
IBAN: | DE 40 1604 0000 0106 9905 00 |
Swift-Bic: | COBADEFFXXX |
Umschreibung einer Fahrerlaubnis auf den Kartenführerschein kostet 33,89 €.
Ersatzausfertigung der Fahrerlaubnis 33,89 €.
Beides kann nur über den DMYV, Vinckeufer 12-14, 47119 Duisburg beantrag werden!
Gebühren Funkprüfungen, FKN und SKS
Gebühren Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ab 01.10.2019
Zulassung | 17,12 € |
Prüfung Theorie und Praxis | 72,76 € |
Erteilung Sprechfunkzeugnis | 24,61 € |
Nebenkosten Bereich 1 | 5,00 € |
Summe (Gesamtprüfung) | 119,49 € |
Teilprüfung eines Prüfungsteiles (inkl. Nebenkosten Bereich 1) |
52,08 € |
Wiederholung von Theorie und Praxis muss eine neue Zulassungsgebühr entrichet werden (inkl. Nebenkosten Bereich 1) |
94,88 € |
Einzuhaltende Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Wiederholung eines noch nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer noch nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach zwei Wochen und spätestens nach sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Aufwand festgesetzt.
Gebühren Short Range Certificate (SRC)
Zulassung | 18,84 € |
Prüfung Theorie und Praxis | 38,52 € |
Erteilung Funkbetriebszeugnis | 18,84 € |
Nebenkosten Bereich 1 | 5,00 € |
Summe (Gesamtprüfung) | 81,20 € |
Wiederholung Theorie und Praxis (inkl. Nebenkosten Bereich 1) |
43,52 € |
Wiederholung Theorie oder Praxis (inkl. Nebenkosten Bereich 1) |
24,26 € |
Einzuhaltende Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Aufwand festgesetzt.
Gebühren Long Range Certificate (LRC)
Zulassung | 18,84 € |
Prüfung Theorie und Praxis | 49,22 € |
Erteilung Funkbetriebszeugnis | 18,84 € |
Nebenkosten Bereich 1 | 5,00 € |
Summe (Gesamtprüfung) | 91,90 € |
Wiederholung Theorie und Praxis | 54,22 € |
Wiederholung Theorie oder Praxis | 29,61 € |
Gebühren Fachkundenachweis (FKN)
Theorie und Praxis | 19,26 € |
zzgl. Nebenkosten | 5,00 € |
Einzuhaltende Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75% der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Aufwand festgesetzt.
Gebühren (SKS)
Zulassung | 26,75 € |
Theorie an einem Tag |
40,13 € |
Praxis | 40,13 € |
Erteilung | 26,40 € |
Summe (Gesamtprüfung) | 133,41 € * |
Wiederholung Theorie oder Praxis | 40,13 € * |
* zzgl. Nebenkosten | siehe oben |
Einzuhaltende Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung
Die Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.
Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach vier Wochen möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin werden die anteiligen Nebenkosten fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr zzgl. der entstandenen Auslagen (§ 10 Verwaltungskostengesetz) und Mehrwertsteuer. Die Kosten werden nach dem jeweiligen Aufwand festgesetzt.
Nebenkosten, nur für FKN, SKS, LRC, SRC und UBI.
Wir teilen die Prüfungsorte in verschiedene Bereiche, zur Berechnung, der Umlage ein.
Bereich | Prüfungsort | Nebenkosten | |
1 | Berlin |
5,00 € | |
2 | Ostseeküste (nur SKS Praxis) |
30,00 € |
Die Nebenkosten gelten vorbehaltlich des Erreichens einer Mindesteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern.
Bei kleineren Gruppen erfolgt am Prüfungsort eine Nachberechnung aufgrund der angefallenden Kosten.
Die Prüfungsgebühr mit Nebenkosten muss 14 Tage vor der Prüfung auf unserem Konto eingegangen sein.
Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt ihren Namen, Geburtsdatum und Prüfungsort/Prüfungsdatum an.
Ansonsten kann die Gebühr nicht zugeordnet werden und Sie müssen am Prüfungstag evtl., bis zur Klärung, die Gebühr nochmal bezahlen.
Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem zugelassenden Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht.
Die Bankverbindung lautet:
Kontoinhaber: | Frank Beestermöller |
Institut: | Commerzbank AG |
IBAN: | DE 40 1604 0000 0106 9905 00 |
Swift-Bic: | COBADEFFXXX |